Hofburg Ahnensaal

Tag des Denkmals, September 2023

Fast 650 Jahre lang war die Hofburg Residenz der Habsburger. Heute ist das Areal Wohnsitz, Arbeitsplatz, Kulturzentrum und urbaner Erholungsraum. In einer Führung durch die historischen Räume im Schweizertrakt – dem ältesten Teil der Hofburg – können die Wohnräume von Kronprinz Rudolf und Kaiser Franz II./I. besichtigt werden.

 Tag des Denkmals - Hofburg Ahnensaal, September 2023

Plafond im Schweizer Tor

 Tag des Denkmals - Hofburg Ahnensaal, September 2023

Zwischen Gemütlichkeit und Etikette - Wohnen als Kaiser

 Tag des Denkmals - Hofburg Ahnensaal, September 2023

Führung durch die historischen Räume

 Tag des Denkmals - Hofburg Ahnensaal, September 2023

 Tag des Denkmals - Hofburg Ahnensaal, September 2023

Über die Säulenstiege im Schweizertrakt erreicht man das Bundesdenkmalamt, das hier seinen Sitz hat. Hier befindet sich der Ahnensaal mit den Habsburger Kaiserporträts von Rudolf I. (1218–1291) bis Franz Joseph I. (1830–1916), eingerichtet um 1874 für Kronprinz Rudolf.

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Der Ahnensaal wurde 1873 bis 1876 als Speisezimmer für den 15-jährigen Kronprinz Rudolf ausgestaltet und mit Porträts bedeutender Habsburger versehen, um die historische Rolle der Dynastie als Kaiser des Heiligen Römischen Reichs zu betonen.

Maximilian I. und Carl V.

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Rudolph I. und Maximilian I.

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Maria Theresia, Joseph II. und Franz II., Franz Joseph I.

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Carl VI. und Maria Theresia und Joseph II.

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Das Kaiser-Appartement in der Wiener Hofburg
SCHLAFZIMMER / STERBEZIMMER von Kaiser FranzIl./l. (1816-1835)

Als der 16jährige Erzherzog Franz von seinem Onkel Joseph II. 1784 nach Wien geholt wurde, um als Thronfolger vorbereitet zu werden, bezog er das Appartement im zweiten Stock, in dem er über 50 Jahre lang leben sollte. Auch als er 1792 die Regierung übernahm, verblieb der Kaiser entgegen der Tradition — Kaiser Karl VI., Kaiser Franz I. und Maria Theresia sowie Kaiser Joseph II. wohnten im Leopoldinischen Trakt — im Schweizertrakt.

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Das Appartement des Kaisers befand sich entlang der zum Inneren Burghof liegenden Raum-Enfilade, wo u.a. auch Arbeits-, Sitz- oder Audienzzimmer untergebracht waren, jenes der Kaiserin war zu der zur Bastei gewandten Seite des Schweizerhofes orientiert.  Hier befand sich auch das kaiserliche Schlaf- und spätere Sterbezimmer Kaiser Franz’. Bereits unter der ersten Frau von Kaiser Franz Il./l., Prinzessin Elisabeth von Württemberg, wurde das Schlafzimmer als großer, dreifenstriger Raum umgestaltet und bis zum Tod des Kaisers 1835 als solcher genutzt. Nur die dritte Ehefrau Kaiserin Maria Ludovica d’Este residierte im Leopoldinischen Trakt. Anlässlich der Hochzeit mit Carolina Augusta von Bayern im Jahr 1816 wurde das Appartement wieder in den Schweizerhof verlegt.

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Das ehemalige Schlafzimmer und Sterbezimmer des Biedermeier-Kaisers Franz II./I. kann ebenso besichtigt werden wie die, von seiner Witwe beauftragte kleine Kapelle, die als Erinnerungs- und Gedenkort an den „guten Kaiser Franz“ gelten kann.

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Im Februar 1835 wurde Wien von einer Grippewelle erfasst, der auch der Kaiser zum Opfer fiel. Nach seinem Tod wurde das Sterbezimmer zu einem Ort des Personenkults erklärt. Noch im März 1835 ordnete die Kaiserinwitwe an, dass es „mit einer Wand nach Breite und Länge zur Bildung eines kleinen Schlafzimmers, und Absonderung der Schlafstätte weiland Seiner Majestät des Kaisers“ abzuteilen sei, um an der Stelle des Sterbebettes einen kleinen Altarraum mit einem Gemälde von Leopold Kuppelwieser einzurichten. Diese Kapelle konnte mittels großformatiger als Tapetentüren ausgeführter Türflügel zum nun als Sitzzimmer genutzten Raum geöffnet werden. Das Altarbild von 1835 zeigt Franz I. als Kaiser von Österreich im Krönungsornat vor dem auferstandenen Christus kniend.

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Aktenkundig ist der Auftrag an den Hofbauingenieur eine Eisenplatte mit der Inschrift „An dieser Stelle starb Franz I. der Gerechte am 2. März 1835 um halb 1 Uhr morgends“ am Sterbeort anzubringen. In den um 1840/41 verfassten Dienstobliegenheiten der k.k. Hofzimmeraufseher heißt es ausdrücklich, dass „von Allerhöchst Ihrer Majestät der Kaiserin Mutter die Erlaubniß gegeben und es Höchst ihrem eigenen Willen gegründet ist, dass dieses Appartement von Fremden gesehen werde [...].“

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